Miet- und WEG-Recht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen  des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Ein überwiegender Teil der Bevölkerung nimmt entweder als Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer am Rechtsverkehr teil. Deshalb sind Fragen rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht häufig von existenzieller Bedeutung. In vielen Fällen treffen entgegen gesetzte Interessen aufeinander, die ein hohes Konfliktpotential beinhalten.

Im Rahmen einer ausführlichen, kompetenten und auf den Einzelfall bezogenen Beratung werden wir mit Ihnen Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen erörtern und Ihnen eine effiziente Lösungsstrategie anbieten.

Dabei legen wir in Ihrem Interesse großen Wert darauf, für Sie  bereits eine außergerichtliche Lösung der Streitigkeit herbeizuführen, stehen Ihnen aber auch während einer gerichtlichen Auseinandersetzung partnerschaftlich und kompetent zur Seite.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem:

  • Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Kündigung des Mietvertrages und Räumung der Mietsache
  • Mietmängel und Mietminderung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Mieterhöhung
  • Streit um Schönheitsreparaturen und Mietkaution
  • Beratung von Hausverwaltungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Überprüfung von notariellen Verträgen und Teilungserklärungen
  • Überprüfung der Zulässigkeit von baulichen Veränderungen im Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber anderen Wohnungseigentümern
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Verwalter